Auch wir dürfen nun dieses Logo benutzen!
Seit 27.12.2023 sind wir im Bundesverzeichnis der UNESCO-Welterbeliste aufgeführt.
Um dieses Logo benutzen zu dürfen, bedarf es strenger Kriterien, so ist es unter anderem wichtig, dass die Fasnet von Dreikönig bis Aschermittwoch geht und nicht darüber hinaus.
Ebenso gilt es Traditionen zu bewahren, aber auch diese weiterzuentwickeln und ins Heute zu übersetzen.
Wir freuen uns und sind uns unserer Verantwortung bewusst. IT HEINA — s´geit a Fasnet!